Anlegern, die sich ab 2010 in Sachen Geldanlage beraten lassen möchten, muss künftig ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden. Das muss die Unterschrift des Beraters tragen. So jedenfalls hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Wer sich nun aber von verschiedenen Finanzdienstleistungsinstituten beraten lässt, wird es wohl mit sehr unterschiedlichen Beratungsprotokollen zu tun bekommen. Denn eine brancheneinheitliche Lösung wird es auf absehbare Zeit nicht geben.
Die Finanzaufsicht BaFin und der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), die Vereinigung der fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, konnten entsprechende Informationen des Anlegermagazins Börse online nicht widerlegen. "Das vom Gesetzgeber geforderte Beratungsprotokoll gibt Beratern und Kunden die Möglichkeit, noch einmal die wesentlichen Aspekte des Gesprächs festzuhalten. Allerdings führt dies auch zu einer Formalisierung des Gesprächs, mit der sich die Kreditinstitute, die betroffenen Berater und Kunden erst anfreunden müssen", heißt es beim ZKA. "Wir befinden uns gerade im Prozess der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen und werden diesen fristgerecht ab 1. Januar 2010 nachkommen."
Verbraucherschützer äußerten sich sehr enttäuscht und befürchten Wildwuchs bei der Ausgestaltung der Protokolle. "Mit einem verbindlichen Standard hätte man für Verbraucher Sicherheit geschaffen, dass die Protokolle den Verlauf des Beratungsgesprächs möglichst unverzerrt und richtig wiedergeben", sagt Dorothea Mohn, Geldanlagereferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Banken könnten versucht sein, die Papiere vor allem dafür zu verwenden, sich von einer möglichen Beratungshaftung freizuzeichnen. Anlegeranwälte rechnen daher damit, dass die Protokolle so unverbindlich wie möglich ausgefüllt werden.
Der Gesetzgeber will unter anderem mit dem Protokoll erreichen, dass Banken und Finanzdienstleister die Qualität ihrer Beratung verbessern, die sich spätestens in der Finanzmarktkrise als zum Teil verheerend erwiesen hatte. Zehntausende von sicherheitsorientierten Anlegern hatten etwa mit Lehman-Zertifikaten ihr Erspartes verloren. Das Beratungsprotokoll soll Anlegern auch dabei helfen, Haftungsansprüche aus einer Falschberatung besser durchzusetzen. "Es schafft von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten", heißt es beim Bundesjustizministerium (BMJ). "Zudem ist davon auszugehen, dass die Dokumentationspflicht auch die Qualität der Beratung erhöhen wird." Denn der Berater sei wegen des Protokolls zu erhöhter Sorgfalt bei der Anlageberatung veranlasst, hofft das BMJ.
Hier rechnete man allerdings damit, dass die BaFin in einem Rundschreiben "Empfehlungen zur konkreten Erstellung des Protokolls geben wird". Denn die genauen Inhalte des Protokolls hatte der Gesetzgeber nicht festgeschrieben. In einer Rechtsverordnung wurden lediglich allgemeine Anforderungen, nicht aber ein konkret ausformuliertes Protokoll festgeschrieben.
Orientierung gibt eine Checkliste
Orientierung, wie solch ein Protokoll aussehen könnte, bietet zum Beispiel das Verbraucherschutzministerium in Form einer Checkliste seit März 2009 auf seiner Website zum Download an. Auf jeden Fall sollen im Protokoll die Anlageziele und -bedürfnisse der Kunden erfasst werden - etwas, das der Bundesgerichtshof bereits seit seinem Bond-Urteil von 1993 von einer guten Anlageberatung verlangt und daher eigentlich ein alter Hut sein sollte. Auch Angaben über den Anlass und die Dauer des Beratungsgesprächs sollen enthalten sein, ebenso die im Verlauf des Gesprächs erteilten Empfehlungen nebst ihrer Begründung.
Darüber hinaus soll der Berater Informationen über die persönliche Situation des Kunden und seine "im Zusammenhang mit der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung" einholen. Konkreter wird der Verordnungstext nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte das und verlangte einheitliche, klare und für alle verbindliche Standards: "Durch einheitliche Standards muss verhindert werden, dass jede Bank eigene Protokolle bastelt." Sonst bestehe die Gefahr, dass die Protokolle eher der Bank als dem Kunden dienen, so Mohn.
Ein Rundschreiben der BaFin wird es allerdings vorerst nicht geben. In die Verhandlungen involvierten Kreisen zufolge hat die Bankenlobby detaillierte Anforderungen gleich zum Start der Protokollpflicht verhindert. "Wenn die Regelung in Kraft tritt, schauen wir uns genau an, wie die Institute die Regelungen umsetzen und ob es weiteren Regulierungsbedarf gibt", so eine BaFin-Sprecherin.
Fit zum Banktermin
Checkliste |
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Das Bundesverbraucherschutzministerium hält im Internet (www.bmelv.de) eine "Checkliste für die Geldanlageberatung" zum Herunterladen bereit, die Anleger zur Vorbereitung und Führung des Gesprächs verwenden können. Gefragt wird unter anderem nach: |
- dem Ziel der Geldanlage |
- den finanziellen Rahmenbedingungen (Einkommen, Vermögen) |
- Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken (Versicherungen) |
- Erfahrungen und Präferenzen bei der Geldanlage (Sicherheit, Verfügbarkeit, Art der Verzinsung). |
Quelle: ftd
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