21.06.2010
Sparkassen und Genossenschaftsbanken streiten schon lange über Nutzung und Gebühren ihrer Automaten mit privaten Banken.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken streiten schon lange über Nutzung und Gebühren ihrer Automaten mit privaten Banken.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Bankenstreit

Sparkasse muss Automaten öffnen

Die Sparkasse Ingolstadt muss ihre Geldautomaten auch für Visa-Kreditkarten fremder Kunden öffnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hob ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf.

Das Gericht verpflichtete damit die Sparkasse, den Zugang zu ihren Geldautomaten nicht technisch zu beschränken (Az.: U(K)1607/10). Das teilten die gegen die Sparkasse klagenden Kreditinstitute Targobank und ING-Diba am Freitag mit.

In anderen Fällen hatten Landgerichte in verschiedenen Bundesländern den Sparkassen die Sperren gestattet, ohne dass die zuständigen Oberlandesgerichte über Berufungen entschieden haben. Dort dürfen die Sparkassen nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) die Automaten sperren.

„Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe“, teilte ING-Diba-Jurist Sven Matschulla mit. Das Urteil sei zwar vorläufig vollstreckbar, es sei aber noch nicht bekannt, ob das Münchner OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulasse. Die Urteilsbegründung lag noch nicht vor.

Die Sparkasse Ingolstadt hatte den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Direktbank ING-Diba, die Citibank und die Volkswagen Bank geklagt und im Dezember vergangenen Jahres vor dem Landgericht München zunächst verloren. „Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur auch den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen“, hieß es damals. Das sahen die Münchner Richter nun anders und gaben den Klägern recht.

Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf der einen sowie die Privatbanken auf der anderen Seite streiten sich schon lange über die Nutzung von Geldautomaten und die Höhe der Gebühren. Die Privatbanken werfen den Wettbewerbern vor, ihre Monopolstellung zu missbrauchen und überhöhte Preise zu verlangen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken besitzen zusammen bundesweit rund 44.300 Automaten und damit etwa 80 Prozent aller Geräte. Anfang dieses Jahres ergab ein Gebührenvergleich der Finanzberatung FMH, dass Kunden bis zu 10 Euro für die Nutzung eines Automaten bezahlen müssen, der nicht zum eigenen Bankenverbund gehört. Den Banken bescheren die Fremdgänger laut Schätzungen des Beratungsunternehmens Paysys pro Jahr Einnahmen von rund 500 Millionen Euro.

Im März hatten sich die Bankenverbände auf eine freiwillige Gebührenobergrenze von 5 Euro geeinigt, die zunächst für eineinhalb Jahre gelten soll. Die privaten Banken hatten wie auch die Verbraucherschützer einen Maximalbetrag von 2 Euro gefordert. Umgesetzt ist die Höchstgrenze in der Praxis bislang aber nicht. Frühestens ab dem nächsten Jahr können Verbraucher wohl mit niedrigen Kosten rechnen. Inzwischen übt auch das Kartellamt Druck auf die Banken aus.

Eine DSGV-Sprecherin betonte am Freitag, es sei an der Zeit, dass alle Beteiligten der Kreditwirtschaft eine Lösung für die Automatengebühren finden. Es sei wichtig, für die Kunden ein transparentes System zu schaffen. Es müsse einen fairen Interessenausgleich zwischen den Betreibern der Infrastruktur und den Nutzern geben.


Quelle: capital.de
© 2010 ftd

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