26.07.2010
Kunde sollen erkennen können, ob das Umsatzinteresse der Bank eine Rolle bei der Beratung spielt, so das Gericht
Kunde sollen erkennen können, ob das Umsatzinteresse der Bank eine Rolle bei der Beratung spielt, so das Gericht
Foto: Getty
Investor-Artikel

Anlegerschutz

Bank darf Provision für Lebensversicherung nicht verschweigen

von Renate Daum

Eine brisante Entscheidung: Das Landgericht Heidelberg hat eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie ihre Provision für den Abschluss einer Lebensversicherung verschwiegen hatte. Damit wurde erstmals die Rechtsprechung für Kickbacks auf Policen angewandt.

Das Urteil vom 13. Juli gegen die Volksbank Kraichgau liegt der Redaktion vor (Az.: 2 O 444/09). Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung ist brisant: Es handelt sich soweit bekannt um den ersten Fall, in dem ein Gericht die Rechtsprechung zu nicht offengelegten Rückvergütungen (Kickbacks) auf Versicherungsprovisionen übertragen hat.

Für fast alle Anlageprodukte erhält der Finanzberater oder -vermittler Zahlungen des Produktanbieters. Bei Publikumsfonds zum Beispiel fließt meist ein bestimmter Teil der jährlichen Gebühr zurück an die Bank des Anlegers. Über solche sogenannten Kickbacks müssen Banken ihre Kunden aufklären, entschied der Bundesgerichtshof in mehreren wegweisenden Urteilen. Dieses Prinzip wendete das Landgericht nun auf Provisionen generell an. Sollte die Entscheidung in höheren Instanzen Bestand haben, könnten zahlreiche Bankkunden selbst bei viele Jahre zuvor abgeschlossenen Verträgen auf eine Rückabwicklung pochen.

Im konkreten Fall in Heidelberg hatte sich ein älteres Ehepaar 2007 in der Bank beraten lassen und 50.000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung einer R+V-Tochter einbezahlt. Gut ein Jahr später lag der Wert nur noch bei 42.594,40 Euro. Der Ehemann fühlte sich falsch beraten und zog vor Gericht. Tatsächlich sprach ihm das Landgericht 50.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu. Im Gegenzug erhält die Bank die Police.

Das Gericht hatte an der Beratung an sich nichts auszusetzen. Die Kunden erfuhren auch, dass nicht der gesamte Betrag investiert werden würde. Allerdings erwähnte die Bank nicht, dass sie 1001 Euro Provision erhielt. Das hätte sie nach Ansicht der Heidelberger Richter aber tun müssen. Es müsse den Kunden möglich sein zu erkennen, ob das eigene Umsatzinteresse der Bank bei einer Empfehlung eine Rolle spielen könne. "Dieser Gedanke passt auf die Aufklärungspflicht über die Höhe einer Provision in gleicher Weise wie hinsichtlich der Zahlung von Rückvergütungen", heißt es in dem Urteil.

Es gebe keinen Grund, verdeckte Provisionen anders zu behandeln als Kickbacks, meint auch Beate Witt-von Wegerer von der Kanzlei Witt Nittel, die das Urteil erstritten hat: "Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass dies nur für Kickbacks gelten soll." Bei der Volksbank war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Wegen der weitreichenden Bedeutung der Entscheidung ist aber zu erwarten, dass sie Rechtsmittel einlegen wird. Ob Obergerichte die Sichtweise der Heidelberger mittragen, ist unklar.


Quelle: ftd
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Was die Leser sagen

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Andreas
26.08.2010 | 23:18
Hoppla...

...da gehe ich doch gleich morgen zu Aldi und bringe mein schimmliges Toastbrot zurück, da sie mich nicht über Kickbacks (Gewinnmarge) aufgeklärt haben. Ob die wohl das Aufklärungsprotokoll aufgehoben haben??? (*lol*) Ist ja wohl langsam lächerlich was unsere Gerichte entscheiden.
Wenn's gut läuft war's 'ne gute Entscheidung des Investors, falls es schief geht, gehen wir zum Anwalt, der wird sich schon was finden, um der Bank an den Karren zu fahren. Ich finde, wir sollten bei allem was in der Finandienstleistung geschehen ist und sicher noch geschieht mal schleunigst sehen, dass wir die Kirche im Dorf lassen.

Paul Echterbruch
02.08.2010 | 10:21
Viele Volksbanken haben Provisionen verheimlicht (z.B. bei DG Fonds)

Auch die Genossen einiger Volks- und Raiffeisenbanken im heimischen Raum
haben diese maroden DG-Fonds gegen hohe Provisionen -wie man heute weiss- vertrieben. Auch hier
lief der Vertrieb wie "geschmiert" ab. Ohne die für eine
seriöse Beratung notwendigen Prüfungen wurden die DG-Fonds rücksichtslos
verkauft. Obwohl es schon damals in der einschlägigen Presse, die für einen
vernünftigen Bankberater eigentlich zur Pflichtlektüre gehört, Warnungen
gab. Statt dessen wurde im Interesse der üppigen Provision, ohne eigene
Prüfung, mit den falschen Angaben der DZ-Bank und der DG Anlage die Privatkunden abgezockt.
Auch bei der Nachbetreuung der betrogenen Anleger wurde keinerlei
Hilfe angeboten, obwohl schon vor ca. acht (!!) Jahren das Maleur absehbar war.
Wenn diese Geschäftspolitik so weiterverfolgt wird, werden sich mit
Sicherheit die konkurrierenden Bankinstitute in der Region über regen Zulauf freuen
können.
Ich bin selbst Geschädigter und habe schon seit einigen Jahren Kontakt zu
anderen Geschädigten im ganzen Bundesgebiet. Dort gibt es Fälle wo älteren
Leuten 6-stellige €-Beträge abgenommen und diese um ihre Altersvorsorge
betrogen wurden. Selbst vor den eigenen Mitarbeitern wurde nicht zurückgeschreckt.
Ich verfolge das ganze schon längere Zeit und nehme erfreut zur
Kenntnis, dass langsam auch bei den Verantwortlichen im genossenschaftlichen Lager die
Erkenntnis reift, dass eine Entschädigung ansteht. Auch wenn die genannten
Quoten lächerlich sind. Ich kann die Medien nur ermuntern an dieser Sache
weiter dran zu bleiben, da lässt sich noch vieles aufdecken. Bei den
Anlegern handelt es sich i.d.R. um nicht gut betuchte Spekulanten, die möglichst viel
Steuern sparen wollten, sondern sehr oft um Anleger, die heute im
Rentenalter ind und Geld für Ihre Altersvorsorge anlegen wollten. Sie wurden mit
einer sicheren Immobilienanlage angelockt. Diese Anleger haben Ihren örtlichen
Bankberatern, mit denen Sie schon jahrelang zusammengearbeitet haben, vertraut, und
stehen jetzt mit leeren Händen da. Die Banken haben die Provisionen abkassiert und
anschließend Ihre Kunden im Regen stehen lassen.

vobagescaedigt
01.08.2010 | 12:26
Provisionen

Das Urteil ist gerecht, zumal wir als Bankkunde gegenüber der Bank bzw. dem Finanzamt auch alles offenlegen sollen.
Auch Versicherungen sollten ehrlich sein und auf eine bessere Vertrauensbasis achten. das sollte übrigens auch für unsere Finanzwirtschaft (Banken) gelten!!

vrbankopfer
31.07.2010 | 15:27
Bank darf Provision für Lebensversicherung nicht verschweigen

Dieses Urteil ist eine logische Fortschreibung der Rechtsprechung des BGH. Recht so.
Was für Immobilienfonds gilt, muss auch für andere Finanzprodukte gelten.
Dieses Urteil haben sich die Banken aufgrund ihrer merkwürdigen Vertriebs- und Beratungsaktivitäten selbst zuzuschreiben.
Wie kann man ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wenn der Bankberater nicht mit offenen Karten spielt?
Die Kunden einer Bank müssen ja auch bisher wegen jeder Kleinigkeit alle ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse bis ins Kleinste offenlegen. Das muß in gleicher Weise auch für die Banken gelten.

Volksbankenopfer
31.07.2010 | 14:38
Urteil ist nachvollziehbar - und gerecht!

@V.Fleischhauer
Es geht doch darum, dass hinter dem Rücken des Kunden "Provisionen etc." umsatzabhängig an die abschliessende Bank gezahlt wird. Da ist die BGH Rechtsprechung schon seit 1989,1990 eindeutig. Die Bank hat eine Pflicht zur O f f e n l e g u n g der Provision. Nur so kann der Kunde einen möglichen Interessenkonflikt erkennen. Das Thema ist, dass sich die Banken -man muss unterstellen: wissentlich!- daran nicht halten. Es geht nicht schlicht u m die Provision, sondern um deren Offenlegung. Die Banken wissen darum, halten sich aber nicht daran, Schadensersatzansprüche deshalb gerecht - bis hin zur Rückabwicklung -! Die letzte Masche, die krative Rechtsberater der Banken anführten, den "unverschuldeten Rechtsirrtum", dem hat der BGH erst kürzlich eine Abfuhr erteilt.

Franz K. Kern
27.07.2010 | 15:15
Richter sind auch nur Menschen

Wenn der Kunde nach einem Jahr ein Plus von 10 oder mehr Prozent verbucht hätte, wäre er dann auch auf die Idee gekommen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung - hier: Verschweigen der Kickbacks/Provisionen anzufechten? Oder hätte er möglicherweise sogar freiwillig auf 9 Prozent Gewinn verzichtet, weil er auf dem Sparbuch auch nicht mehr als 1 Prozent bekommen hätte? Wohl eher nicht!!! Welche Gedankenblitze manchem Richter durch den Kopf gehen, wird wohl dessen Geheimnis bleiben - weshalb mit zweierlei Maß gemessen wird, wohl auch. Und zu guter Letzt zur Honorarberatung: Würde ich ausnahmslos befürworten, wenn der gesamte Markt gleichermaße verpflichtet wäre - analog Steuerberatern oder Rechtsanwälten - ein Honorar zu fordern (auch Internet- oder Direktversicherer/-banken). Übrigens: Ich warte noch darauf, dass eine Bank wegen entgangenem Gewinn verklagt wird, wenn sie das Kundengeld auf einem (sicheren) Sparbuch anlegt...

Der Finanzschrauber
27.07.2010 | 13:14
Eine weitreichende Entscheidung

Aber definitiv auch eine richtige Entscheidung. Nur so hat der Kunde die Möglichkeit zu beurteilen, ob die empfohlene Anlage wirklich gut ist oder ob nihct vielmehr wirtschaftliche Interessen der Bank im Vordergrunf stehen. Ich persönlich verspreche mir dadurch auch einen Druck auf die Höhe der Provision. Schließlich werden sich die Kunden schon fragen, ob 4% der Beitragssumme nicht viel zu viel sind.

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