Ilse Aigners Ansage ist klar: Wenn die Finanzbranche es nicht schafft, selbst einen brauchbaren "Beipackzettel" für Finanzprodukte vorzulegen, boxt die Verbraucherschutzministerin ein entsprechendes Gesetz durch. Entsprechend hoch waren die Erwartungen an den Bundesverband deutscher Banken, als er Ende vergangener Woche sein Muster eines Produktinformationsblatts vorstellte. Das Papier soll Sparer künftig auf zwei Seiten verständlich über Chancen, Risiken und Funktionsweise von Anlageprodukten aufklären.
Nach Aigners erster Reaktion können die Bankoberen aufatmen: "Damit kommen wir unserem Ziel ein großes Stück näher, flächendeckend über standardisierte Produktinformationen die Transparenz und Vergleichbarkeit der oft schwer verständlichen Anlageprodukte zu verbessern", lobte die Ministerin. Mag sein, dass Aigner den Beipackzettel tatsächlich gelesen hat. Nicht aufgefallen sind ihr jedenfalls die Fehler, die dem Bankenverband bei der Produktbeschreibung unterlaufen sind.
Als Beispiel für das Informationsblatt hat sich der Verband ein Discountzertifikat ausgesucht. Dabei erwerben Anleger den Basiswert, etwa eine Aktie, mit einem Rabatt. So sind Gewinne sogar dann möglich, wenn die Aktie leicht fällt. Dafür nehmen Investoren nur bis zu einer bestimmten Grenze an Kurssteigerungen teil.
Der Satz, der auf dem Musterblatt in der Rubrik "Risiko" steht, ist schlicht falsch: "Notiert der Basiswert am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag, realisiert der Anleger einen Verlust." Richtig wäre, dass Anleger erst dann ins Minus rutschen, wenn der Kursverlust der Aktie den Rabatt übersteigt. Ebenso hanebüchen der Verweis auf eine "Schwelle" in der Rubrik "Eckdaten": Diesen Begriff gibt es bei Bonuszertifikaten, nicht aber bei Discountern.
Auf die Fehler angesprochen, reagiert ein Sprecher des Bankenverbands verblüfft, schließlich habe man eigens mit dem Deutschen Derivate Verband (DDV) zusammengearbeitet, der sich mit den Produkten ja auskennen müsse.
"Da hat sich ein Fehler eingeschlichen"
Ausgearbeitet wurde das Informationsblatt in einem Arbeitskreis des Bankenverbandes, in dem Hausjuristen der Mitgliedsbanken ihren Sachverstand einbringen. Einige dieser Anwälte sitzen auch in einem Ausschuss, der für den DDV an einem Beipackzettel feilt. Produktspezialisten des Derivateverbands saßen wohl nicht mit am Tisch - der Fehler wäre ihnen aufgefallen.
In einer Stellungnahme räumen Bankenverband und DDV ein, es habe sich "ein Fehler eingeschlichen, den wir korrigieren, in dem der Begriff Schwelle in der Auflistung der Eckpunkte gestrichen wird. Zwei Aussagen wurden präzisiert." In der korrigierten Fassung heißt es jetzt etwas kompliziert: "Notiert der Basiswert am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag, realisiert der Anleger einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien unter dem Emissionspreis des Zertifikates liegt."
Der DDV wird seinen Beipackzettel in den kommenden Tagen veröffentlichen. Hoffentlich schon auf Anhieb ohne Fehler.
Quelle: ftd
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