02.07.2009
Auch die Citibank zeigt sich in einigen Fällen reumütig.
Auch die Citibank zeigt sich in einigen Fällen reumütig.
Foto: dpa

Lehman-Zertifikate

Ombudsmann verdonnert Citibank

von Markus Hinterberger

Der Ombudsmann des Bankenverbandes hat die Citibank verpflichtet, einen Kaufvertrag für Lehman Zertifikate aufzulösen. Die Bank hatte zuvor ihre Kunden falsch beraten. Nun will die Bank die betroffenen Kunden entschädigen.

"Die Bank muss die beiden Kaufverträge rückgängig machen, weil sie ihrer vertraglichen Pflicht, umfassend über die Funktionsweise und die Risiken der beiden Kapitalanlagen aufzuklären, nicht nachgekommen ist", so der Tenor des Schlichterspruchs von Horst-Diether Hensen, Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Eheleute K., Kunden der Citibank, hatten im 2007 Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers im Wert von über 70.000 Euro erworben. Mit der Pleite des Instituts im September 2008 sind die Papiere praktisch wertlos geworden. Das Ehepaar war wie rund 30.000 weitere Anleger geschockt und wandte sich an die Ombudsstelle des Bankenverbands. Die entdeckte Beratungsfehler beim Verkauf der Papiere. So hatte die Bank den Kunden erst während des Beratungsgesprächs die Produktunterlagen ausgehändigt. "Dies ersetzt die vor der Kaufentscheidung geschuldete umfassende Beratung nicht", so das Schreiben von Ombudsmann Hensen.

Zudem bemängelte der ehemalige Richter, dass die Bank die Zertifikate zwar als "komplex" bezeichnet habe, sich aber nicht dazu erkläre, ob sie den Kunden die Funktionsweise vermittelt habe und das diese auch verstanden worden sind. Beim einem Zertifikate-Typus, den die Ks in ihrem Depot hatten, hätte etwa auf den fehlenden Kapitalschutz hingewiesen werden müssen. Nach Angaben des Anwalts Jens-Arne Reumschüssel, der das Ehepaar vertritt, habe die Citibank den Schiedsspruch abgelehnt und seitdem auch keinen Kontakt mehr zu den Geschädigten gesucht. Reumschüssel will nun gegen die Bank klagen. Schiedssprüche der Ombudsleute des Bankenverbandes sind nur bis zu einem Streitwert von 5000 Euro rechtlich bindend. Ob es zu einer Klage kommen wird, ist nun unwahrscheinlich geworden, denn die Citibank wolle sich nach den Worten ihres Sprechers Ingo Stader kulant zeigen. Es handle sich bei der bemängelten Beratung um einen bedauerlichen Einzelfall. Nach Angaben Staders liegen dem Geldhaus mehrere Schiedssprüche der Ombudsstelle des Bankenverbands vor, die jedoch häufig zu Gunsten der Banken ausgefallen seien.


Quelle: boerseonline
© 2009 capital.de

Was die Leser sagen

Manfred Gruse
02.03.2010 | 01:30
Ombudsmann

Hallo Herr Stader,
nicht ein bedauerlicher Einzelfall - es gibt
bei der Citi-Targobank zig-tausende bedauerliche
Falschberatungen!
Wann kapieren Sie das endlich ?
Da nützen Ihnen auch nicht die vielen "stillen Vergleiche"
bei Gericht!
MfG
Manni Gruse

(Kommentare 1-1 von 1)

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