Die Neuordnung des Freiverkehrs bei der Deutschen Börse hat auch Folgen für Aktionäre, die in dem Segment unterwegs sind. Nach zahlreichen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation mit Aktien in dem wenig regulierten Markt buhlt der Konzern um das Vertrauen zahlreicher Anleger: Er schließt das First Quotation Board, in dem die Voraussetzungen für eine Handelsaufnahme besonders lax waren.
Im Entry Standard, bei dem die Anforderungen bereits etwas höher waren, verschärft das Unternehmen die Regeln. "Jedes Unternehmen muss künftig einen Prospekt vorlegen", sagte Alexander Höptner, der den Bereich Markets Services bei der Deutschen Börse verantwortet. Zudem sei geplant, die Emittenten dazu zu verpflichten, relevante Informationen schneller bisher als üblich zu veröffentlichen. Höptner bezeichnete dies als "Ad-hoc-Pflicht light".
Im dritten Quartal 2012 plant die
Deutsche Börse die Umsetzung der neuen Regeln für die 448 Aktien aus dem First Quotation Board. "Das soll den Aktionären genügend Zeit zum Reagieren geben", so Höptner. Denn können oder wollen die betroffenen Gesellschaften nicht alle Unterlagen vorlegen, die für einen Aufstieg in den Entry Standard nötig sind, werden sie von der Kursliste gestrichen. Die Papiere im First Quotation Board sind nirgendwo sonst gelistet. Etliche dürften daher nach dem Stichtag in der zweiten Jahreshälfte gar nicht mehr an einer Börse handelbar sein.
Bei manchen dieser Aktien werden Kurse zwar an mehr als einer Börse festgestellt, etwa zusätzlich an einer Regionalbörse wie Berlin oder Stuttgart. Bei Aktien aus dem First Quotation Board gilt das aber nur als Zweithandel. Wirft Frankfurt die Aktien raus, streichen auch die anderen Börsen die Notiz. Das lässt sich nur verhindern, wenn die Unternehmen dort mit Erfolg eine eigene Zulassung beantragt haben. Jede Börse darf im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ihren Freiverkehr gestalten, wie sie will.
Dennoch dürfte nur ein Teil der Werte dort unterschlüpfen. Keine Chance haben sie etwa bei der Börse Düsseldorf. "Bei uns ist ein Erstlisting an einer anderen Börse generell eine Voraussetzung für eine Handelsaufnahme", erklärt ein Sprecher der Börse. Die Börse Hamburg verlangt in der Regel einen Prospekt. Eher streng geht auch die Börse Stuttgart vor, die sich ausführliche Unterlagen vorlegen lässt. "Wir prüfen solche Anträge sehr genau", sagt Geschäftsführer Christoph Boschan.


















