Deutschland reagiert mit drastischen Schritten auf die Marktturbulenzen der vergangenen Wochen. Bestimmte ungedeckte Leerverkäufe sind ab heute verboten. Bei solchen Geschäften verkaufen Marktakteure, die auf fallende Kurse setzen, zum Beispiel eine Aktie, ohne sie sich vorher geliehen zu haben.
An den Märkten lösten die Verbote panikartige Zustände aus. Akteure sprachen von einer "Verzweiflungstat" der Bundesregierung. Kritisiert wird vor allem, dass das Grundproblem nicht angegangen werde. "Die Staatsschuldenkrise durch Einschränkungen der Handelsaktivität eindämmen zu wollen, ist so, als wolle man den Ölteppich im Golf (von Mexiko) beseitigen, ohne das Loch zu stopfen", kritisierten Kreditstrategen von Bank of America Merrill Lynch.
Betroffen sind ungedeckte Verkäufe von Schuldtiteln der Euro-Staaten sowie von Kreditderivaten (Credit Default Swaps, CDS) auf Euro-Anleihen. Zudem untersagte die Finanzaufsicht Bafin ungedeckte Leerverkäufe der Aktien von zehn Finanzunternehmen, darunter
Allianz,
Commerzbank,
Deutsche Bank und
Deutsche Börse. Die Vorschrift gilt laut Bafin vorerst bis zum 31. März 2011.
Umstritten sind die Transaktionen schon länger, während der Finanzkrise wurden weltweit eine Reihe von meist zeitlich befristeten Verboten verhängt. Laut Kritikern verstärken sie fallende Kursbewegungen. So werden die hochspekulativen Geschäfte mit verantwortlich gemacht für den Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008. Befürworter halten Leerverkäufe unter anderem deshalb für wichtig, weil durch sie Liquidität in den Markt kommt. Wir geben einen Überblick über die Debatte.
Welche Leerverkaufsvorschriften gab es bisher in Deutschland?
Welche Probleme werfen die Verbote auf?
Was bedeutet das Verbot für den Euro?
Was bedeutet das Verbot für den europäischen Bondmarkt?
Welche Position vertritt die deutsche Industrie?
Was sagt die Wissenschaft zu Leerverkäufen?
Wie wirkten sich Leerverkaufsverbote in der Vergangenheit aus?































