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28.10.2011
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Eine Insolvenz muss nicht den Zerfall bedeuten: Ein rechtzeitiges Sanierungskonzept kann die Rettung sein.
Eine Insolvenz muss nicht den Zerfall bedeuten: Ein rechtzeitiges Sanierungskonzept kann die Rettung sein.
Foto: FTD.de
Investor-Artikel

Neues Insolvenzrecht

Pleite machen wird attraktiver

von Lutz Meier

Nicht nur für marode Staaten hält die Politik Rettungsschirme bereit - künftig soll es die auch für Unternehmen geben, denen die Zahlungsunfähigkeit droht. Gläubiger können dann Miteigner werden.

Mit dem am Donnerstag beschlossenen neuen Insolvenzrecht, das voraussichtlich ab April 2012 in Kraft tritt, will die Regierung Firmen mit Zahlungsproblemen dazu bewegen, sich schneller als bisher Unterstützung beim Insolvenzrichter zu suchen. Im Gegenzug wird ihnen mehr Schutz vor Gläubigern versprochen sowie weitgehende Mitsprache bei der Sanierung. Damit werde ein "Mentalitätswechsel eingeleitet", sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Das "Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (Esug) singnalisiert, dass die Regierung Konsequenzen aus den misslungenen Reformversuchen im Insolvenzrecht der vergangenen Jahre gezogen hat. Seit Langem beklagen Beteiligte, dass Firmen zu spät zum Insolvenzrichter gehen und oft Sanierungschancen ungenutzt lassen. Gleichzeitig erleichtert das bisherige Recht bestimmten Gläubigern den Zugriff auf die Problemfirmen.

"Bislang gab es eine ganze Reihe von Instrumenten nicht, die die Unternehmen dringend brauchen", sagte Christoph Niering, der den Verband der Insolvenzverwalter führt. "Das kommt jetzt gerade noch rechtzeitig", ergänzte er. Öfter als bisher könnten Unternehmen künftig eine zweite Chance erhalten.

Neues Schutzschirmverfahren

Kern der Neuregelung ist das Schutzschirmverfahren, mit dem sich Firmen mit Liquiditätsproblemen vor dem Insolvenzverwalter schützen können. Wenn ein Unternehmen früh genug Hilfe beim Insolvenzgericht sucht, darf es sich in Eigenregie sanieren. Gleichzeitig bleibt es vor seinen Gläubigern geschützt. Den Schirm hatten die Abgeordneten in letzter Minute sogar noch entscheidend verstärkt.

Der Rechtsausschuss setzte per Änderungsantrag durch, dass die Firma selbst dann vor dem Insolvenzverwalter bewahrt bleibt, wenn sie während der Sanierung doch noch in die Zahlungsunfähigkeit rutscht. Das Schutzschirmverfahren hieß übrigens im Gesetzentwurf schon so, als von Schirmen für Euro-Staaten noch keine Rede war. Vorbild der Regelung ist das US-amerikanische Chapter-11-Verfahren, das Firmen in Zahlungsschwierigkeiten zeitlich begrenzten Schutz vor ihren Geldgebern und deren Forderungen gibt.

Auch in Fällen, in denen der Schutzschirm nicht hilft, sollen die Unternehmen stärker als bisher selbst bestimmen dürfen, wie es bei der Sanierung weitergeht. Die Insolvenz in Eigenverwaltung wird mit dem neuen Gesetz zur Regel. Zwar gab es die Möglichkeit bisher auch schon, aber sie wurde kaum angewandt. So gab es etwa im Jahr 2007 rund 30.000 Insolvenzen - nur 150 davon waren Eigenverwaltungen. Nach der Neuregelung darf das Insolvenzgericht einen Antrag auf Eigenverwaltung in Zukunft nur noch im Ausnahmefall ablehnen.


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