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01.08.2011
Ein Ombudsmann verhilft zu einem Aufschub der Verjährungsfrist
Ein Ombudsmann verhilft zu einem Aufschub der Verjährungsfrist
Foto: dpa-PA

Lebensversicherungen

Gang zum Ombudsmann verschiebt Verjährungsfrist

von Frauke Ladleif

Die ausgezahlten Beträge vieler Policen sorgen oft für Unmut bei den Verbrauchern. Wer den Weg vor das Gericht wählt, muss allerdings auch auf die Verjährungsfrist achten. Einige einfache Tipps helfen, sich während der Wartezeit auf ein Gerichtsurteil mehr Luft zu verschaffen.

 
Schlichtungsstellen für Anleger, Bank- und Versicherungskunden im Überblick

Für manchen Verbraucher zählt jeder Tag. Etwa wenn er seine Lebensversicherung gekündigt hat und mit dem ausgezahlten Betrag unzufrieden ist. Der Rückkaufswert dieser Policen ist ein Dauerbrenner. Zuletzt reichte die Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage gegen die Allianz Leben ein. Doch bis es zu einer Entscheidung kommt, kann es noch dauern. Für viele käme ein Urteil zu spät, die Ansprüche verjähren. Nur die 80 prozessierenden Verbraucher haben erstmal Ruhe, der Gang vor Gericht hemmt die Frist.

Allen anderen könnte eine Beschwerde beim Ombudsmann helfen. Juristisch kann er zwar nichts ausrichten, denn es geht um sogenannte rechtsgrundsätzliche Fragen - dafür sind Gerichte zuständig. Doch gibt es für die Zeit, in der die Beschwerde auf seinem Tisch liegt, einen Aufschub der Verjährungsfrist. Das gilt für alle Schlichtungsstellen, ob für Versicherungen, Banken oder Fonds.

Nur irgendwann ist auch hier die Bearbeitungszeit vorbei. Tipp: Hoch im Norden sitzt die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle Hamburg, kurz Öra. Hier kann jeder, der ein Problem mit einem Unternehmen hat - egal aus welchem Bundesland er stammt -, ein sogenanntes Güteverfahren beantragen. Die Öra lädt beide Parteien zum Schiedsgespräch ein. Das ist freiwillig, kaum eine Bank oder Versicherung kommt. Aber: Wieder sind ein paar Monate gewonnen.


Quelle: dpa
© 2011 capital.de

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