Bei Siemens nimmt man es derzeit mehr als genau. Konzernchef Peter Löscher hat Korruption und Schmiergeld den Kampf angesagt, und das sieht in der Praxis dann so aus: Jüngst wurde ein altgedienter Business-Administration-Manager gefeuert, weil er versucht hatte, arabische Geschäftspartner mit einer hübschen Summe dazu zu bewegen, zügiger zu zahlen.
Klarer Fall? Der Münchner Konzern ist damit inzwischen offenbar gesetzestreuer als die Gesetzeshüter selbst. Denn das Arbeitsgericht München konnte der Siemens-Argumentation nicht so recht folgen. Es sei mehr als fraglich, ob der Mann wirklich gegen Gesetze verstoßen habe, so die Richter. Schmieren im Ausland ist hierzulande nicht unbedingt strafbar. Vor allem aber gab der Geschasste an, er habe auf Weisung seines Vorgesetzten gehandelt. Und gegen den habe Siemens bislang nichts Nennenswertes unternommen, erklärte der Manager unwidersprochen im Prozess. Das Urteil der Richter im Kündigungsschutzverfahren: Die Kündigung sei unverhältnismäßig und treuwidrig (Az.: 13 Ca 17197/07), die Sache sei "nur ein Teil des konzernweiten Problems der Verwendung von Firmengeldern zu Zwecken ohne unmittelbare Gegenleistungen". Siemens hat Berufung eingelegt.
Die Führungsspitze gibt den Druck gern nach unten weiter
Wo Manager auf der Hut sein sollten
Den Job gefährden nicht allein Untreue oder Schnüffelei
Mitarbeiterdaten. Ein Unternehmen darf sein Wissen über die Lebensverhältnisse der Beschäftigten nur für die Zwecke nutzen, für die es sie erhalten hat, etwa zur Bearbeitung von Gehaltszahlungen. Führungskräfte, die Daten erheben lassen, die nicht ohnehin allgemein zugänglich sind, oder Daten weiterverarbeiten, verstoßen gegen das Gesetz. Es drohen Bußgelder. Strafbar macht sich aber nur, wer Daten gegen Bezahlung missbraucht oder absichtlich jemanden schädigt. Hauptproblem beim Datenmissbrauch ist der Imageschaden für die Firma. Das führt selten zu Schadensersatzforderungen, dürfte aber für eine Kündigung reichen. Die wäre nur abzuwehren, wenn der Manager nachweist, dass es Anweisung von oben gab.
E-Mails. Unternehmen, die Mitarbeitern die private Nutzung ihres E-Mail-Systems erlauben, sind rechtlich Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Folge: Es gilt das Fernmeldegeheimnis, und das haben alle Mitarbeiter zu beachten. So sind auch E-Mail-Kontrollen, etwa zur Aufdeckung von Korruption, strafbar. Damit riskieren Manager in der Regel auch die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis gelten nicht, wenn der Arbeitgeber private Mails verboten hat.
Vertriebsabsprachen. Sprechen Mitarbeiter konkurrierender Firmen, etwa auf einer Messe, Preise oder Vertriebsgebiete ab, verstoßen sie gegen Kartellrecht. Das kann ein Bußgeld für die Beteiligten nach sich ziehen. Schlimmer: Dem Unternehmen drohen Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im Konzern, selbst wenn nur eine kleine Tochterfirma betroffen ist. Dafür kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern und kündigen. Weitere Gefahr: Kartellverstöße sind im Ausland teilweise strafbar.
Firmengelder. Strafbar macht sich jeder, der vorsätzlich Vermögensinteressen des Arbeitgebers verletzt. Die sogenannte Untreue wird sehr weit ausgelegt. Der Einsatz von Firmengeldern für gesetzeswidrige Zwecke – etwa einen verbotenen Datenabgleich durch externe Dienstleister oder Bestechung – fällt immer unter die Vorschrift, selbst wenn das Unternehmen am Ende profitiert. Untreue ist strafbar, Kündigung und Schadensersatzforderungen durch den Arbeitgeber sind daraufhin möglich.
Bestechung. Wer im Inland schmiert, macht sich ebenfalls strafbar. Bestechung im Ausland hat nur Konsequenzen, wenn sie etwa dazu dient, Gelder ohne Leistung einzustreichen. Juristen nennen das "unbilligen Vorteil". Bestechung im Ausland dürfte folgenlos sein, wenn sie ein legales Geschäft beflügelt, das ohnehin zu denselben Konditionen zustande gekommen wäre. Wer im Inland schmiert, ist reif für die Kündigung. Entsteht dem Arbeitgeber nachweislich ein Schaden, kann er Ersatz fordern. Das ist besonders brisant, wenn die Firma in der Folge auf eine schwarze Liste gerät und von Aufträgen ausgeschlossen wird.
Außenhandel. Führungskräfte, die für Ein- oder Ausfuhren zuständig sind, tragen die volle Verantwortung dafür, dass Verbote und Genehmigungspflichten beachtet werden. Das kann schnell heikel werden, weil sich die Regeln oft ändern und ein Exportgeschäft ohne ordnungsgemäße Genehmigung ganz platzen kann. Bei Verstößen drohen Managern Geldbußen und Strafen, auch bei Fahrlässigkeit. Wird ein Vorsatz nachgewiesen, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen und kündigen.
Sicherheit. Jeder Manager ist persönlich für die Sicherheit von Arbeitsabläufen und Produkten seines Bereichs verantwortlich. Bei Gefahren für Mitarbeiter, Dritte oder die Umwelt muss er aktiv werden: Zunächst intern, ist das erfolglos, gegenüber Behörden. Sicherheitsaufgaben kann eine Führungskraft delegieren, sie ist aber für deren Überwachung haftbar. Bei Unfällen kann sie sich nicht auf erkennbar falsche Weisungen berufen. Dann drohen Strafverfolgung sowie Schadensersatzforderungen und Kündigung durch den Arbeitgeber.
Siemens, Deutsche Bahn, MAN, Telekom, Deutsche Bank – die Vorwürfe wegen Korruption, Datenmissbrauch oder Spitzelaktionen häufen sich. Das bringt Vorstände öffentlich unter Druck, aber selten verlieren die Chefs – wie im Fall von Hartmut Mehdorn – ihren Job. Die Säuberungsaktionen setzen wie im Fall Siemens meist ein oder zwei Stufen tiefer an. Produktionsleiter, Personalmanager oder Vertriebschefs sollen für Fehler oder Verstöße geradestehen. Ulrich Goldschmidt, Hauptgeschäftsführer des Verbands die Führungskräfte in Essen: "Die Bereitschaft von Unternehmensführungen, Druck nach unten weiterzugeben, ist eindeutig gestiegen."
Die Gefahr, persönlich haften zu müssen, gehört für leitende Angestellte zum Alltag, nicht erst bei Korruptionsvorwürfen. Die Manager stehen bei Arbeitssicherheit, Produkthaftung, Umweltschutz oder Schwarzarbeit in vorderster Front und riskieren nicht selten Strafverfolgung, Schadensersatz oder Kündigung. Vielen ist allerdings nicht bewusst, wie groß die Gefahr ist und was sie dagegen tun können.
Manager geraten keineswegs nur in Bedrängnis, weil sie ihren Job schlecht machen. Oft auch deshalb, weil sie besonders gut sein wollen. Dann fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein – und jedes Frühwarnsystem. Unklug, aber zumindest verständlich. Beispiel: Datenmissbrauch bei der Bahn. Im Prinzip ging es um einen guten Zweck. Das Unternehmen wollte sich vor Bestechlichkeit beim eigenen Personal schützen. "Aber das ändert an der Strafbarkeit von Datenschutzvergehen oder Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis nichts", sagt der Bonner Staatsanwalt Friedrich Apostel.
Strafverfolgung ist jedoch nur ein Teil des Problems. Sechs Projektleitern und kaufmännischen Niederlassungsleitern des Essener Baukonzerns Hochtief drohen zusätzlich Schadensersatzforderungen vom eigenen Arbeitgeber – weil sie sich möglicherweise bedenkenlos für dessen Interessen eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat sie wegen Beihilfe zum Drücken von Löhnen angeklagt. Sie hatten einen türkischen Subunternehmer beauftragt, der seinen 37 Arbeitern statt des Mindestlohns von gut acht Euro nur etwa drei Euro pro Stunde zahlte. Das hätten die Manager gewusst und billigend in Kauf genommen. Ob der Vorwurf zutrifft, muss jetzt die Justiz klären. Hochtief könnte durch eine Verurteilung in das Korruptionsregister einzelner Bundesländer geraten. Diese schwarzen Listen greifen auch bei Schwarzarbeit, Kartellvergehen und Steuerhinterziehung. Wer erfasst ist, wird von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Das bedeutet Schäden in Millionenhöhe. Dafür haften: die Manager.
Besonders tückisch: Unternehmen können den Strafregistern der Länder in der Regel entgehen, "wenn sie Betroffenen kündigen und die Behörden durch organisatorische Maßnahmen überzeugen, dass sich dergleichen nicht wiederholen wird", sagt Anwalt Ingo Minoggio aus Hamm. Der Arbeitgeber rettet sich also im Zweifel durch ein Bauernopfer. "Nach Straftaten, auch wenn sie im angeblichen Interesse des Unternehmens liegen, ist die Kündigung arbeitsrechtlich problemlos, dafür genügt sogar schon ein Verdacht", sagt Goldschmidt.
Das funktioniert allerdings nur, wenn die Unternehmensspitze selbst nicht verstrickt ist. Angeklagte Manager werden für die Topetagen deshalb schnell zu einer Gefahr. Wenn sie es schaffen, den schwarzen Peter nach oben weiterzureichen, können sie einer Strafe zwar nicht entgehen. Doch fällt die milder aus, und die Manager haben gute Argumente gegen Kündigung und Schadensersatz. Das Schweigen der Führungscrew muss Vorständen also viel wert sein.




























