28.01.2009
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Wohn-Riester
Familiäre Störfälle


Macht sich ein bislang angestellter Ries­ter-Nutznießer selbstständig, entfällt die künftige Förderung komplett. In dem Fall kann der Bauherr sein Darlehen zwar fortführen, muss es fortan aber komplett aus Eigenmitteln bedienen. "Haben die Bauherren die Riester-Zulagen fest einkalkuliert, könnte eine Nachfinanzierung notwendig werden", warnt Bockholt.

Tod

Stirbt der Zulagenberechtigte während der Ansparphase, muss der Erbe das Guthaben des Wohnförderkontos versteuern. Ehegatten können dies verhindern, indem sie innerhalb eines Jahres Eigentümer werden und den Riester-Vertrag übernehmen. Nichteheliche oder eingetragene Lebenspartner sowie Erbengemeinschaften bleiben dann aber außen vor.



Verstirbt der Riester-Sparer, nachdem der Vertrag getilgt ist, müssen die Erben die verbliebenen Steuerforderungen sofort begleichen. Problemlos ist der Vermögensübergang nur, wenn der ehemalige Hausbesitzer die Möglichkeit der Einmalversteuerung zu Rentenbeginn gewählt hat. Seine Nachkommen dürfen dann über die Immobilie verfügen – und müssen sich nicht mehr mit den verkorksten Vorschriften des Wohn-Ries­ters plagen.


© 2009 capital.de

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Quelle: FMH-Finanzberatung
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