20.02.2008

Immobilien

Genehmigung für Garten

Gärten auf Flachdächern verschaffen Bewohnern in Städten mehr Lebensqualität. Mit­eigentümern von Wohnanlagen steht es allerdings nicht frei, vorhandene Flächen nach Lust zu begrünen.

Nötig ist ein entsprechendes Sondereigentums- oder Sondernutzungsrecht. Ist es nicht eingetragen, müssen die anderen Eigentümer derartige Veränderungen genehmigen. Ein Schweigen der Gemeinschaft kann ein Hobbygärtner laut Urteil des Oberlandesgerichts München (34 Wx 119/06) nicht als Genehmigung werten. Muss das Dach später beispielsweise repariert und müssen Pflanzen plus Erde daher entfernt werden, hat er keinen Rechtsanspruch auf Wiederanlage seiner Grünanlage.


© 2008 capital.de

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar


 
 
Capital - Suche
 
Marktinformationen
DAX Tops Diff %
Heidelberg
Metro
Deutsche B
Flops
ThyssenKru
Deutsche P
MAN
DAX 6.384,26 -0,26%
TecDAX 759,57 -1,29%
EUR/US 1,2717 -0,13%
GOLD 1.540,05 -0,14%
Quelle: Smarthouse Media, SIX Telekurs
Alle Zinsen auf einen Blick
Wo Sie günstig finanzieren können und welche Anbieter Sparern die höchsten Renditen bieten.
ProduktMittel-
wert
Spanne
Baugeld (10 Jahre fest)2,80%2,53-4,90%
Tagesgeld (5.000 Euro)1,45%0,19-3,00%
Festgeld (12 Monate)1,53%0,50-3,00%
Sparbriefe (4 Jahre)1,67%0,45-3,25%
Girokonto (Dispo)11,04%5,50-13,81%
Ratenkredite (36 Monate)6,82%4,33-11,99%
Quelle: FMH-Finanzberatung
Wohn- und Ferienimmobilien-Kompass
Aktualisierte Fassung 2012
PartnerangebotImmobilien suchen in ...
Wohnquartier Report
Suche

Professionelle Bewertung der Wohnumgebung von Immobilien.

PLZ
Ort
Straße, Nr.