26.11.2007

Steuergestaltungen

Partielle Entwarnung

von vov

Der Gesetzgeber rudert zurück. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2008 beschneidet die Rechte der Steuerzahler weniger stark als ursprünglich beabsichtigt. Vor allem die massive Kritik an dem Entwurf des neuen Paragrafen 42 der Abgabenordnung zeigte Wirkung:

Ursprünglich hätten die Finanzämter bei "ungewöhnlichen Steuergestaltungen" den Rotstift ansetzen dürfen. Es sei denn, der Bürger hätte beweisen können, dass außersteuerliche Gründe für die betreffende Sparkonstruktion maßgeblich waren. Der wohl endgültige Wortlaut sieht nun vor, dass ein Missbrauch nur dann vorliegt, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird - streichwütigen Beamten ist damit kaum geholfen. Auch bei der Abgeltungssteuer gibt es eine überfällige Nachbesserung:

Immobilienbesitzer und Selbstständige, die ihre Investitionen teilweise über Kredit finanzieren, sollten zunächst nicht von der 25-prozentigen Pauschalsteuer profitieren.

Jetzt gilt die Einschränkung nur für Fälle, in denen die Anlage mit dem Darlehen in direktem Zusammenhang steht und daraus Steuervorteile resultieren. "Nun ist es kein Problem mehr, sowohl die Guthaben als auch die Kredite bei ein und derselben Bank zu führen", sagt Manfred Materne vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin.


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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