25.04.2007
Dr. Klaus Schweinsberg, Chefredakteur Capital
Dr. Klaus Schweinsberg, Chefredakteur Capital
Foto: capital.de

Editorial 10/2007

Zwei-Klassen-Gesellschaft im Steuerrecht

Den schamlosesten Griff in die Staatskasse gönnen sich ausgerechnet diejenigen, die das Grundgesetz verpflichtet, sorgsam über unsere Steuergelder zu wachen. Es ist die Rede von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Während den Bürgern in diesem Jahr die letzten Steuerpauschalen und -freibeträge zusammengestrichen werden, besitzen die sogenannten Volksvertreter die Stirn, ihre ohnehin schon satte steuerfreie Kostenpauschale nach oben zu schrauben. Und damit die Öffentlichkeit bloß nichts merkt, sorgt ein Gesetz für die automatische Aufstockung - Jahr für Jahr.



Die Abgeordneten erhalten derzeit neben ihren Diäten eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von 44.640 Euro, mit der sie ihre Auslagen im Wahlkreis decken sollen. Wie das Geld tatsächlich eingesetzt wird, das kontrolliert freilich keiner. Ein Hohn für jeden Bundesbürger, der schon einmal versucht hat, auch nur den Kauf eines Fachbuchs ohne eine akribisch ausgefüllte Quittung geltend zu machen.

 

Gegen diesen fiskalischen Sonderstatus, den sich die Damen und Herren Abgeordneten aus eigener Machtfülle gönnen, zieht Capital seit 2000 zu Felde. Damals stieß die Redaktion einen Musterprozess gegen dieses - nach unserer Meinung - verfassungswidrige Steuerprivileg an, der inzwischen beim Bundesfinanzhof angelangt ist. Mit dem jetzt dort vorgelegten Gutachten des Deutschen Bundestages, das die Pauschale rechtfertigen soll, erreicht der Skandal einen neuen Höhepunkt. Gerade mal 20 der insgesamt 614 Abgeordneten legten ihre Kosten offen - und auch das nur ansatzweise. Ein gewöhnlicher Steuerzahler, der sich Ähnliches anmaßte, müsste damit rechnen, dass ihm die Steuerfahndung zu Leibe rückt.



Unsere Abgeordneten haben sich auf infame Weise einen Schutzschild aus Paragrafen aufgebaut, der ihre Privilegien unantastbar macht. Nicht einmal vor dem Bundesverfassungsgericht glauben sie, sich fürchten zu müssen. So befindet das Gutachten des Bundestages kaltschnäuzig: Den Gang nach Karlsruhe könnten sich die Bürger mangels Aussicht auf Erfolg sparen. Textprobe: „Das Gerechtigkeitsempfinden der Steuerpflichtigen stellt ... schlechthin keine verfassungsrechtlich relevante Kategorie dar.“ Dem Volk bleibt nur die Zuschauerrolle.

 
Dr. Klaus Schweinsberg, Chefredakteur Capital
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Quelle: FMH-Finanzberatung
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