Wie das Wirtschaftsmagazin Capital’ (Ausgabe 18/2006, EVT 17. August) berichtet, erhöhte sich der Umsatz je Kassenarzt nach den neuesten, noch unveröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes von 1998 bis 2003 um 8,1 Prozent und dessen Reinertrag sogar um 11,9 Prozent. Spitzenreiter sind laut Capital’ die Radiologen, deren Praxen im Schnitt nach Abzug aller Kosten einen Reinertrag von 209.000 Euro erzielten. Auf Platz zwei folgen die Orthopäden mit 160.000 Euro. Allgemeinärzte erwirtschafteten mit 104.000 Euro im Jahr zwar einen deutlich geringeren Betrag, liegen damit aber immer noch deutlich über dem Einkommen anderer Freiberufler.
Damit ist die wirtschaftliche Lage der Kassenärzte besser, als ihre Lobby diese darstellt. Das zeigen auch andere Statistiken aus dem Gesundheitsbereich. Seit 1991 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Medizinern hunderte Millionen Euro mehr als im jeweiligen Vorjahr. 2005 waren es beispielsweise 258 Millionen mehr als 2004. Dabei zehrt die steigende Zahl der Kassenärzte das Plus nicht auf, was selbst das Zentralinstitut der Kassenärzte errechnete.
Die Reinerträge schließen auch die Einnahmen von Privatversicherten ein. Doch im Gegensatz zu Behauptungen von Ärzte-Funktionären überweisen auch die gesetzlichen Kassen pro Mitglied mehr Geld an die Ärzte. In Westdeutschland lag der Kopfbetrag im Jahr 2001 bei 457,66 Euro je Mediziner. Er stieg bis 2005 auf 510,25 Euro. Die Ausgaben der Kassen in Ostdeutschland stiegen noch rasanter. Auch die Behauptung, dass die Einnahmen von den Kassenpatienten nicht zum Leben reichten, ist wenig glaubhaft. Das zeigen Allgemeinärzte und Kinderärzte, bei denen immerhin 83 Prozent der Einnahmen von gesetzlich Versicherten stammen.
Für den Herbst bereiten die Kassenärzte Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Honorarforderungen vor. Die neu gegründete „Allianz Deutscher Ärzteverbände“ veranstaltet am 22. September den „Nationalen Protest-Tag“ in Berlin. Zu den zentralen Forderungen der Allianz zählen 20 Prozent höhere Honorare, eine Kostenpauschale von 25 Prozent der Praxisgebühr als Kompensation für den Verwaltungsaufwand und die Abschaffung des so genannten Sachleistungsprinzips: Die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten sollen die Rechnung beim Arzt bezahlen und sich das Geld von ihrer Kasse holen.
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